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Hinweise der Verwaltung

Ab Januar erneute Änderung beim Wohngeld

Durch Wohngeld-Plus erhöhen sich die Zuschüsse

Durch die Wohngeldreform der Bundesregierung im Jahr 2023 hat die Stadt Grimmen deutlich mehr Anträge als in den Vorjahren bewilligt.
Das sogenannte „Wohngeld-Plus“ hat bei den bisherigen Beziehern zu einer Erhöhung der Zuschüsse geführt. Bezugsberechtigte Haushalte haben im Durchschnitt 190 Euro mehr Wohngeld erhalten.
Durch die geänderten Einkommensgrenzen hatten zudem mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Am 01. Januar 2025 kommt es zu einer weiteren Erhöhung des Wohngeldes. Es steigt um etwa 30 Euro im Monat. Das entspricht einer Steigerung von 15 Prozent.
Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger?
Wer in der Vergangenheit bei der Wohngeldbeantragung für seine Wohnung, sein Haus oder einen Heimplatz abgelehnt wurde, könnte jetzt auf Grund der neuen Voraussetzungen, förderfähig sein. Deshalb sollte jeder, der dafür in Betracht kommt, wenn möglich im neuen Jahr einen Wohngeldantrag stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann in der Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen eine Proberechnung vornehmen lassen. Die Antragsunterlagen können auch zugeschickt werden.

Verwaltung ist auf höheres Antragsaufkommen vorbereitet

Was erstmal positiv klingt, hat aber auch einen Beigeschmack. Die Ausgaben und das Arbeitspensum sind enorm gestiegen. Gerade für die kleinen Kommunen ist das ein Kraftakt.
In Grimmen hat sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in diesem Jahr um knapp 100 Haushalte auf 527 erhöht. Im Januar 2023 waren es noch 262 Haushalte.
Zudem hat sich der bundesweite Trend, dass 50 Prozent der Wohngeldhilfen an Rentner ausgezahlt werden, auch in Grimmen bestätigt.
Trotz personeller Verstärkung haben sich durch das hohe Antragsaufkommen die Bearbeitungszeiten für das Wohngeld verlängert, räumt Pressesprecher Thorsten Erdmann ein. „Bis zur Bewilligung dauert es in Grimmen – wenn alle Nachweise vollständig vorliegen – derzeit vier bis sechs Wochen. Damit sind wir im Vergleich zu den größeren Kommunen wie Schwerin oder Rostock aber sehr schnell“, so Erdmann. Zudem sei die Bearbeitung der Wohngeldanträge auf Grund der Komplexität des Antragsverfahrens sehr aufwendig.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Die Höhe des Wohngelds hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Auch Eigentümer können Wohngeld für selbst genutzten Wohnraum erhalten.
Ob man es bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Bauministeriums ausrechnen lassen.
Wohngeld-Plus – Rechner
Damit spare man sich unnötige Wege in die Verwaltung, so ein Tipp von Thorsten Erdmann.
Die Finanzierung des Wohngeldes gehört zu den sogenannten übertragenen Aufgaben einer Kommune und wird über das Finanzausgleichsgesetz geregelt.

Die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen erreichen sie wie folgt:

Stadt Grimmen
Wohngeldbehörde
Markt 1
18507 Grimmen

Dienstag: 08:30 – 11:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr
14:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr

Telefonisch helfen Ihnen Frau Naujok (47 241), Frau Pasternack (47 270) und Herr Runow (47 271) gerne weiter.
Per E-Mail erreichen sie die Wohngeldbehörde wie folgt: wohngeldbehoerde@grimmen.de

Änderung ab 01.01.2025

Antrag auf Förderung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V)

und
Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gemäß § 29 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in Verbindung mit § 90 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Die Vereinbarung über die Aufgaben im Rahmen der bürgerfreundlichen Gestaltung von Leistungen auf der Grundlage des § 54 VwVfG i. V. m. § 69 SGB II und dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege zwischen dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Stadt Grimmen wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Diese Aufgabe geht nunmehr an den Landkreis Vorpommern-Rügen über.

Das hat zur Folge, dass die Antragstellung ab dem 01.01.2025 für Kinder aus Grimmen beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten erfolgen muss.

Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund), per Mail (FG22.30@lk-vr) oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.

Bitte beachten Sie diese Änderung ab 01.01.2025.

Marco Jahns
Bürgermeister

An alle Besucher des Wasserturms

26. September 2024

 

Aus organisatorischen Gründen ist der Wasserturm vom

18.11.2024 – 22.11.2024

geschlossen.

Ab 23.11.2024 ist der Wasserturm zu den bekannten Zeiten geöffnet!

Ich danke für Ihr Verständnis!

Der Bürgermeister

An alle Besucher des Wasserturms

26. September 2024

 

Aus organisatorischen Gründen ist der Wasserturm vom

14.10.2024 – 01.11.2024

geschlossen.

Ab 05.11.2024 ist der Wasserturm zu den bekannten Zeiten geöffnet!

Ich danke für Ihr Verständnis!

Der Bürgermeister

An alle Besucher des Naturbades

06. September 2024

 

Das Naturbad Grimmen beendet die Badesaison 2024 am 06.09.2024!

Wir freuen uns schon auf viele Besucher im nächsten Jahr!

Ihr Schwimmbadteam

Pilzberatungen 2024

08. August 2024

Naturbad wieder geöffnet

30. Juli 2024

Die beliebte Freizeiteinrichtung der Stadt Grimmen musste für einige Tage geschlossen werden.
Durch einen Blaualgenbefall war die Wasserqualität stark beeinträchtigt.
Um einer Gesundheitsgefährdung vorzubeugen, wurde der Badebetrieb vorübergehend eingestellt.

Durch den Einsatz von Pumpen kann sich die Wasserqualität verbessern.

Deshalb wird täglich entschieden, ob der Schwimmunterricht stattfinden kann.

Wenn Sie einen Ausflug in das Naturbad planen, informieren Sie sich bitte telefonisch ab 8:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0173 3713592 oder 038326 53977, ob an diesem Tag ein Besuch möglich ist.

Öffnungszeiten in den Sommerferien:

Di – Fr: 13 – 19 Uhr

Sa – So: 10 – 19 Uhr

Naturbad vorübergehend geschlossen

16. Juli 2024

Das Naturbad Grimmen muss nochmals die kommenden Tage geschlossen bleiben.
Der Grund sind Blaualgen.
Damit wird bis auf Weiteres auch kein Schwimmunterricht erteilt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen wird die Wasserqualität jetzt täglich überprüft.

Das Naturbad öffnet wieder, wenn sich die Wasserqualität verbessert hat und ein ungetrübter Badespaß möglich ist. Bei Fragen kann man sich an den Schwimmbadleiter (038326 / 53977) oder die Stadtverwaltung (038326 / 47267) wenden.

Kulturhaus im August geschlossen

05. Juli 2024

Das Kulturhaus der Stadt Grimmen ist aus organisatorischen Gründen vom
01. bis 30. August 2024 geschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer:
038326 / 47 267

Wir danken für Ihr Verständnis.

Verwaltung muss Gewerbeamt kurzzeitig schließen

18. Juni 2024

Aus organisatorischen Gründen muss das Gewerbeamt in Grimmen in der 29. Kalenderwoche geschlossen werden.

Wie die Verwaltung mitteilte können ab 15. Juli keine Gewerbeangelegenheiten bearbeitet werden, da ein umfangreiches Softwareupdate erfolgt.
Die komplette Programmumstellung dauert bis zum 19. Juli.
Erst danach sind wieder Sprechstunden und Terminvergaben im Gewerbeamt möglich.

Die Stadt Grimmen bittet darum, die Schließzeiten bei einem geplanten Behördengang zu berücksichtigen.

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert

23. Februar 2024

Der Kinderreisepass ist ein Auslaufmodell. Seit dem 01.01.2024 werden die Dokumente nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied zukünftig einen Personalausweis, außerhalb der EU einen mehrjährig gültigen Reisepass.
Das sorgt für einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand im Inland und eine weltweit höhere Akzeptanz des Passes.
Für Eltern und Verwaltungen entfällt damit die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses.

Warum werden Kinderreisepässe abgeschafft?

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit regelmäßig verlängerten, werden nicht mehr überall auf der Welt (und auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert.
Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.
Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate.
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12.Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Damit dürfen seit Jahresbeginn Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswertigen Amtes.

Bei Fragen zum Personalausweis und Reisepass für Kinder wählen Sie die Behördennummer 115 oder wenden Sie sich an das Einwohnermeldewesen in der Stadtverwaltung Grimmen.
Sie erreichen die Kolleginnen unter der Rufnummer 038326 / 47 239 und 47 238 oder per Mail: meldewesen@grimmen.de

Was Sie vor der Eheschließung beachten müssen

17. Januar 2024

Sie möchten sich standesamtlich trauen oder auch „zusammen schreiben“ lassen?
Hier ein paar grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen bzw. zum Ablauf einer
Eheschließung.

Anmeldung:

Grundsätzlich muss jede Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder dem Wohnsitz eines Partners angemeldet werden, (unabhängig davon, wo später die eigentliche Trauung stattfinden soll).
Das gilt auch für sogenannte „Zusammenschreibungen“, da sie formell rechtlich nichts anderes darstellen als eine Eheschließung.
Mit dieser Ehe-Anmeldung können sie für den Zeitraum von 6 Monaten im gesamten Bundesgebiet heiraten (auch falls der eigentlich geplante Hochzeitstermin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrgenommen oder durchgeführt werden kann). Danach muss eine neue Eheanmeldung erfolgen.

Die frühere Vereinbarung eines Termins für die Trauung selbst ist (abhängig von der Organisation/Voraus-Terminplanung des gewünschten Eheschließungs-Standesamtes) möglich, aber nicht bindend und hat keinen Einfluss auf die 6-monatige Anmeldefrist.

Benötigte Unterlagen:

Zum Anmelde-Termin müssen Sie grundsätzlich mitbringen oder vorher einreichen:

1) beide Partner den gültigen Personalausweis oder Reisepass
2) beide Partner eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
3) beide Partner eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
(nicht älter als 6 Monate; zu beantragen beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes,
falls Ihr Geburtsort Grimmen bzw. Bartmannshagen ist, muss keine Abschrift vorgelegt werden,
da das Register hier eingesehen werden kann.)
Achtung!: Geburtsurkunde reicht nicht aus !
Für den Fall, dass einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren:
4) jeweils die Eheurkunde der letzten Vorehe und das entsprechende rechtskräftige Scheidungsurteil
(oder einen aktuellen Eheregisterauszug, in dem die Scheidung vermerkt ist, falls die
Eheschließung in Grimmen war, muss kein Registerauszug beantragt werden, da dieses hier
eingesehen werden kann.)

Fall Sie gemeinsame Kinder haben:

5) Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
6) gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung

Sofern Ihnen die benötigten Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie gerne telefonisch (038326/47223) oder per E- Mail (petra_theil@grimmen.de) beim Standesamt Grimmen einen Termin zur Anmeldung Ihrer Ehe.

Die Anmeldung erfolgt idealerweise durch beide Partner, ist aber auch durch einen Partner mit Vollmacht für den jeweils anderen hinsichtlich der Anmeldung und der beabsichtigten Namensführung in der Ehe möglich.

Ab Januar Änderungen beim Wohngeld

05. Dezember 2022

Die Bundesregierung hat für den 01.01.2023 eine Wohngeldreform angekündigt. Das sogenannte „Wohngeld-Plus“ soll bei den bisherigen Beziehern zu einer Erhöhung der Zuschüsse führen. Danach könnten Wohngeldhaushalte mit einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes von 190 Euro pro Monat rechnen.

Durch die geänderten Einkommensgrenzen hätten ab dem kommenden Jahr zudem mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Neu ist auch, dass die Heizkosten mit der „Wohngeld-Plus-Reform“ wieder berücksichtigt werden.

Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger?

Wer in der Vergangenheit bei der Wohngeldbeantragung für seine Wohnung, sein Haus oder einen Heimplatz abgelehnt wurde, könnte jetzt auf Grund der neuen Voraussetzungen, förderfähig sein. Deshalb sollte jeder, der dafür in Betracht kommt, wenn möglich im neuen Jahr einen Wohngeldantrag stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann in der Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen eine Proberechnung vornehmen lassen. Die Antragsunterlagen können auch zugeschickt werden.

Die Stadtverwaltung rechnet allerdings jetzt schon damit, dass sich die Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge durch das „Wohngeld-Plus“ verlängern werden.

Wohngeldrechner vom Innenministerium MV

Sie möchten erfahren, ob Ihnen Wohngeld zur Verfügung steht? Nutzen Sie den Wohngeldrechner auf der Webseite des Innenministeriums MV.

www.regierung-mv.de

Die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen erreichen sie wie folgt:

Dienstag: 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr

Telefonisch helfen Ihnen Frau Naujok (47 241), Herr Runow (47 271) und Frau Pasternack (47 270) gerne weiter.
Per E-Mail erreichen sie die Wohngeldbehörde wie folgt: wohngeldbehoerde@grimmen.de

Stadtverwaltung Grimmen

Markt 1
18507 Grimmen

038326 / 47 0
info@grimmen.de

Checkliste und Ratgeber für Notfall­versorgung

Ratgeber für Notfallvorsorge

Umgang mit Fundtieren in der Stadt Grimmen

Wird ein Tier auf dem Gebiet der Stadt Grimmen aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der folgenden Behörde zu erstatten:

Stadt Grimmen
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Markt 1
18507 Grimmen
Tel: 038326/47253 oder 47242
Email: steffi_willmer@grimmen.de

Während der Sprechzeiten erfolgt die Ablieferung von Fundtieren beim Ordnungsamt der Stadt Grimmen.

Sprechzeiten:
Montag 8:30-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-11:30 Uhr / 14-17 Uhr
Mittwoch 8:30-15:30 Uhr
Donnerstag 8:30-11:30 Uhr / 14-15:30 Uhr
Freitag 8:30-11:30 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten des Ordnungsamtes ist das auf dem Stadtgebiet von Grimmen aufgefundene Tier bei der durch die Stadt beauftragten Stelle (Verwahrhelfer) abzuliefern. Die Stadt Grimmen hat mit der Unterbringung von Fundtieren folgenden Verwahrhelfer beauftragt:

Tierrettung Greifswald e.V.
Vorstandsvorsitzender Klaus Kraft
Kirchstraße 11
17391 Medow
Notruf 0151 / 21 44 62 69
Email: tierrettung-greifswald@t-online.de

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