Der Kinderreisepass ist ein Auslaufmodell. Seit dem 01.01.2024 werden die Dokumente nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied zukünftig einen Personalausweis, außerhalb der EU einen mehrjährig gültigen Reisepass.
Das sorgt für einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand im Inland und eine weltweit höhere Akzeptanz des Passes.
Für Eltern und Verwaltungen entfällt damit die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses.
Warum werden Kinderreisepässe abgeschafft?
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit regelmäßig verlängerten, werden nicht mehr überall auf der Welt (und auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert.
Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.
Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate.
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12.Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Damit dürfen seit Jahresbeginn Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswertigen Amtes.
Bei Fragen zum Personalausweis und Reisepass für Kinder wählen Sie die Behördennummer 115 oder wenden Sie sich an das Einwohnermeldewesen in der Stadtverwaltung Grimmen.
Sie erreichen die Kolleginnen unter der Rufnummer 038326 / 47 239 und 47 238 oder per Mail: meldewesen@grimmen.de
Sie möchten sich standesamtlich trauen oder auch „zusammen schreiben“ lassen?
Hier ein paar grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen bzw. zum Ablauf einer
Eheschließung.
Anmeldung:
Grundsätzlich muss jede Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder dem Wohnsitz eines Partners angemeldet werden, (unabhängig davon, wo später die eigentliche Trauung stattfinden soll).
Das gilt auch für sogenannte „Zusammenschreibungen“, da sie formell rechtlich nichts anderes darstellen als eine Eheschließung.
Mit dieser Ehe-Anmeldung können sie für den Zeitraum von 6 Monaten im gesamten Bundesgebiet heiraten (auch falls der eigentlich geplante Hochzeitstermin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrgenommen oder durchgeführt werden kann). Danach muss eine neue Eheanmeldung erfolgen.
Die frühere Vereinbarung eines Termins für die Trauung selbst ist (abhängig von der Organisation/Voraus-Terminplanung des gewünschten Eheschließungs-Standesamtes) möglich, aber nicht bindend und hat keinen Einfluss auf die 6-monatige Anmeldefrist.
Benötigte Unterlagen:
Zum Anmelde-Termin müssen Sie grundsätzlich mitbringen oder vorher einreichen:
1) beide Partner den gültigen Personalausweis oder Reisepass
2) beide Partner eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
3) beide Partner eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
(nicht älter als 6 Monate; zu beantragen beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes,
falls Ihr Geburtsort Grimmen bzw. Bartmannshagen ist, muss keine Abschrift vorgelegt werden,
da das Register hier eingesehen werden kann.)
Achtung!: Geburtsurkunde reicht nicht aus !
Für den Fall, dass einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren:
4) jeweils die Eheurkunde der letzten Vorehe und das entsprechende rechtskräftige Scheidungsurteil
(oder einen aktuellen Eheregisterauszug, in dem die Scheidung vermerkt ist, falls die
Eheschließung in Grimmen war, muss kein Registerauszug beantragt werden, da dieses hier
eingesehen werden kann.)
Fall Sie gemeinsame Kinder haben:
5) Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
6) gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung
Sofern Ihnen die benötigten Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie gerne telefonisch (038326/47223) oder per E- Mail (petra_theil@grimmen.de) beim Standesamt Grimmen einen Termin zur Anmeldung Ihrer Ehe.
Die Anmeldung erfolgt idealerweise durch beide Partner, ist aber auch durch einen Partner mit Vollmacht für den jeweils anderen hinsichtlich der Anmeldung und der beabsichtigten Namensführung in der Ehe möglich.