2019-12-22 09h29 News - Wohngeld wird erhöht

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Ab Januar wird das Wohngeld erhöht

Mit dem Jahresbeginn wird deutschlandweit das Wohngeld erhöht. Dies sieht das neue Wohngeldstärkungsgesetz der Bundesregierung vor. Es ist die erste Anhebung des Wohngeldes seit vier Jahren.

Haushalte mit einem laufenden Wohngeldbezug erhalten das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Durch die nach oben verschobenen Einkommensgrenzen können künftig auch mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Gerade Haushalte, die in den letzten Jahren zum Beispiel durch Rentenerhöhungen aus dem Wohngeld gefallen sind, könnten nunmehr wieder einen Anspruch erlangen.

Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Berechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der zuschussfähigen Miete (für eine Mietwohnung) bzw. Belastung (für Hauseigentümer) und des Haushaltseinkommens.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/ gibt es weitere Informationen zum Wohngeld sowie einen Link zu einem Wohngeldrechner. Mit diesem kann ein Anspruch unverbindlich geprüft werden.

Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.Für die Stadt Grimmen kann das Wohngeld in der Wohngeldbehörde, Markt 1, beantragt werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Telefonisch ist die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen unter den Rufnummern 038326/47241 und 038326/47271 zu erreichen.

Bund und Länder geben im Jahr 2020 etwa 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld aus. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Dadurch reduzieren sich die Fälle, in denen Haushalte infolge von Einkommenssteigerungen aus dem Wohngeld fallen oder zwischen Wohngeld und Leistungen der Grundsicherungen wechseln.