Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Stadt Grimmen.
Der Bürgermeister
Grimmen, 15.08.2022
Vollzug der Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche in Mecklenburg-Vorpommern (Freizeitlärm-Richtlinie) vom 3. Juli.1998 (Amtsblatt M-V 1998 S. 964) und Vollzug des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz — SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020, 334) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. April 2021 (GVOBI. MV 2021, S. 370,372)
Zur Durchführung der Veranstaltung „Low DDR-Meeting“ in Grimmen in der Zeit vom 20.08.2022 bis zum 21.08.2022 ergeht folgende
Die Allgemeinverfügung insgesamt sowie die Festsetzungen zu Nr. 3 beruhen auf § 16 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V), gem. § 1 Abs.3 HundehVO M-V (Hundehalterverordnung M-V), gem. § 23 Abs.1 1.SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), gem. § 42 Abs.1 WaffG (Waffengesetz), zu Nr. 4 die Festlegung der Immissionsgrenzwerte auf Nr. 5.4. der Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anordnungen zu Nr. 3 ist erfolgt, um im Wege der Gefahrenabwehr weitestmöglich Störungen bei der Durchführung der Stock-Car-Veranstaltung auszuschließen.
Die Richtwerte für seltene Ereignisse konnten festgelegt werden.
Gemäß der Freizeitlärm-Richtlinie können bei seltenen Veranstaltungen, die sich während eines Kalenderjahres nicht häufiger als an zehn Tagen und Nächten auf den zu betrachtenden Immissionsort auswirken, die in Nummer 5.1, Buchstabe b bis f (der Richtlinie) festgeschriebenen Immissionswerte überschritten werden.
Wenn es ein Auto der Einheit gab, dann war das der Trabant. Autos galten in der DDR als Luxusgut. Die gängigsten Marken waren Trabant und Wartburg, doch es gab auch andere Autos im Osten. Aber auch Zweiräder, wie MZ und Simson waren beliebte Fahrzeuge der ostdeutschen Bürger. Das Low DDR-Meeting ist für diese historischen und beliebten Fahrzeuge bekannt, deshalb ist es eine Veranstaltung, die für Jedermann interessant ist und insbesondere für die ganze Familie ein Highlight darstellt. Sie bietet Gelegenheit, hautnah besondere DDR-Fahrzeuge zu besichtigen und die dazu passende Musik im Abendprogramm zu erleben. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung bedient daher einen ganz besonderen Hör- und Erlebnisgenuss und ist insoweit einmalig im Open Air-Veranstaltungskalender der Stadt. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Durchführung dieser Veranstaltung, welches das Schutzbedürfnis der unmittelbaren Nachbarschaft übersteigt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung folgt aus § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO. Die Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist von besonderem öffentlichem Interesse, weil die Nichtbeachtung der Verbote zu Nrn. 3 und 4 zu erheblichen Gefährdungen der die Veranstaltung frequentierenden Besucher und unzumutbarer Belästigung der unmittelbaren Anwohner führen würde. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs ist daher dringend geboten. Das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ist demgegenüber nachrangig.
Die Androhung des Zwangsgeldes basiert auf § 87 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V).
Die Androhung des Zwangsgeldes ist auch der Höhe nach angemessen. Es ist davon auszugehen, dass ein geringes bemessenes Zwangsgeld potentielle Störer nicht davon abhalten würde, gegen die angeordneten Verbote zu verstoßen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadt Grimmen - Der Bürgermeister -, Markt 1, 18507 Grimmen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Der Bürgermeister
Marco Jahns