Gleichstellungsbeauftragte
- Aufgaben/Leistungen/Produkte:
- Gender
- Gleichstellung von Mann und Frau
- Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 41 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der gemeindlichen Aufgaben der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bestellt.
- Gemäß § 13 Absatz 6 bis 8 der Hauptsatzung der Stadt Grimmen ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Grimmen auf kommunaler Ebene in allen Bereichen, insbesondere aber im Bildungs-, Sozial- und Personalwesen, darauf einzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beachtet wird. Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die geschlechtsneutrale Ausschreibung freier Stellen der Stadtverwaltung. Sie wirkt mit bei den Personalentscheidungen, insbesondere bei den Einstellungen sowie bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, soweit Gleichstellungsfragen betroffen sind bzw. werden. Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte unter dem Aspekt der Gleichstellung mit an Sitzungsvorlagen, an der Erarbeitung und Fortentwicklung von Richtlinien über die berufliche Förderung, bei der Herausgabe von Pressemitteilungen und bei der Herstellung von stadteigenem Informationsmaterial.