Aufgrund § 26 der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen vom 19. Dezember 1997 (Amtsblatt der Stadt Grimmen vom 23. Dezember 1997) hat die Stadtvertretung der Stadt Grimmen in ihrer Sitzung am 27.05.1999 folgende besondere Gestaltungsvorschrift für das Quartier 6 auf dem Alten Friedhof in Grimmen beschlossen.
Das Quartier 6 auf dem Alten Friedhof in Grimmen ist nach § 26 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen eine Grabanlage mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Die Lage des Quartiers 6 ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan zu erkennen.
Nach § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen werden für das Quartier 6 folgende besondere Gestaltungsvorschriften erlassen:
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Grimmen, den 01.06.1999
Freimuth
Bürgermeister