Ortsrecht
Satzung
über besondere Gestaltungsvorschriften bei der Grabgestaltung nach der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen - Urnengemeinschaftsanlage mit Stele im Qu. 1 -
Aufgrund § 26 der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 19.12.2019 (Friedhofssatzung), hat die Stadtvertretung der Stadt Grimmen in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgende Satzung über besondere Gestaltungsvorschriften bei der Grabgestaltung nach der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen beschlossen:
§ 1
Die Urnengemeinschaftsanlage mit Stele im Quartier 1 auf dem Alten Friedhof in Grimmen wird als Abteilung bestimmt, für die die nachfolgenden besonderen Gestaltungsvorschriften gelten. Die Lage der Urnengemeinschaftsanlage mit Stele im Quartier 1 ist in der Anlage 1 dargestellt.
§ 2
Die Urnengemeinschaftsanlage mit Stele im Quartier 1, ist wie folgt zu gestalten:
- Auf der Rasenfläche werden Urnen fortlaufend der Reihe nach beigesetzt.
- Die Granit-Stele hat eine achteckige Form. Auf jeder Seite ist die Anbringung von 30 Namen (Vorname, Name ohne Geburts- und Sterbedaten) vorgesehen.
- Der Namenszug ist vom Steinmetz eigener Wahl anzubringen und muss aus folgendem Material und vorgegebener Schriftart und Größe sein:
- Material/Schriftfarbe: Silberbronze,
- Schriftart: „Einstein“ ,
- Schriftgröße: Höhe 20 mm, Länge max. 220 mm.
- Blumensträuße und kleine Grabgestecke (max. 2 Stück pro Urne im wechselnden Austausch) dürfen nur im vorgegebenen Bereich abgelegt werden.
- Die Pflege der gesamten Grabanlage erfolgt durch das Friedhofspersonal. Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, Blumenschmuck nach eigenem Ermessen zu entsorgen.
- Es ist nicht gestattet:
- auf der Rasenfläche Blumenschmuck und Grabutensilien niederzulegen,
- im vorgegebenen Bereich für die Ablage von Blumenschmuck, Grabutensilien (Lichter, Engel, Täfelchen, Bilder und sonstige Utensilien) niederzulegen. Diese werden vom Friedhofspersonal bei Nichteinhaltung entfernt.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Grimmen, den 18.06.2021
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Heike Hübner | | |
Stadträtin | | Siegel |
Diese Satzung über besondere Gestaltungsvorschriften bei der Grabgestaltung nach der Friedhofssatzung der Stadt Grimmen - Urnengemeinschaftsanlage mit Stele im Qu. 1 - wurde am 05.07.2021 bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.