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Schieds­stelle der Stadt Grimmen

Welche Aufgabe erfüllt die Schiedsstelle

Es kommt im Leben bisweilen zu einer Situation, in der sich die Probleme zwischen Menschen in einer Weise verhärten, dass eine Lösung zum Guten schier unlösbar erscheint. Wenn alle Beteiligten zwar den Willen haben, sich zu vertragen, aber niemand so richtig weiß, wie dies zu erreichen ist, dann ist eine Schlichtung vor einer Schiedsstelle möglicherweise genau das Mittel, welches in dieser Lage zur Streitbeilegung beiträgt. Der Gang zum Anwalt und vor Gericht könnte sich damit erübrigen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Schiedsstellen durch die Gemeinden eingerichtet. Manchmal richten auch mehrere Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle ein. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen – Schiedsfrauen und Schiedsmännern – wahrgenommen.

Die Verhandlung vor der Schiedsperson ist mündlich und nicht öffentlich. Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Zur Aufklärung der Interessenlage kann sie mit den Parteien auch Einzelgespräche führen. Auf der Grundlage der Schlichtungsverhandlung kann die Schiedsperson ihnen einen eigenen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten.

Kommt es zu einer Einigung, wird darüber ein Protokoll angefertigt, andernfalls lediglich ein Vermerk.

Schlichtungen vor einer Schiedsperson kommen in streitigen bürgerlichen Rechtsangelegenheiten in Frage, soweit die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen

Bei gewissen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht oder wegen Verletzungen der persönlichen Ehre ist das Verfahren vor einer Schiedsperson sogar obligatorisch, bevor eine Klage bei einem Gericht angebracht werden kann.

Vorteile eines Schiedsverfahrens

Die Angelegenheit kann – auch außerhalb der Sprechzeiten – zeitsparend und nervenschonend beigelegt werden, wenn die Parteien zum Kompromiss bereit sind. Gerichtsverfahren sind deutlich kostenintensiver. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen eine nachhaltige Einigung, die dauerhaft ist, wobei es weder Verlierer noch Gewinner gibt.

In welchen Angelgenheiten wird die Schiedsstelle tätig?

Die Schiedsstelle hilft unter anderem in Angelegenheiten weiter auf:

strafrechtlichem Gebiet

  • Beleidigung
  • Körperverletzung (ausgenommen schwere Körperverletzung)
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

zivilrechtlichem Gebiet

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Schadensersatzforderungen

Gebühren der Schiedsstelle

Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 11 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 21 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 36 Euro erhöht werden. Zu den Auslagen zählen zum Beispiel eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme von Anträgen oder die Kosten für Mitteilungen an die Parteien sowie für Ausfertigungen und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen.

Adresse der Schiedsstelle

Schiedspersonen

Schiedsfrau: Margit Gierke
Stellv. Schiedsmann: Paul Pantermöller

Erreichbarkeit

Sie finden die Schiedsstelle in:

Schiedsstelle der Stadt Grimmen
c/o Stadtverwaltung
Markt 1
18507 Grimmen

Informationsquellen im Internet

Schiedsstelle Stadt Grimmen

Markt 1
18507 Grimmen
Tel.: 038326 / 47-666

Öffnungszeiten:

Dienstag: 17:00 – 18:00 Uhr