Skip to main content
search

Neuregelung gilt ab 01. Januar

Am 01. Januar 2025 kommt es zu einer weiteren Erhöhung des Wohngeldes. Es steigt um etwa 30 Euro im Monat. Das entspricht einer Steigerung von 15 Prozent.

Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger?

Wer in der Vergangenheit bei der Wohngeldbeantragung für seine Wohnung, sein Haus oder einen Heimplatz abgelehnt wurde, könnte jetzt auf Grund der neuen Voraussetzungen, förderfähig sein. Deshalb sollte jeder, der dafür in Betracht kommt, wenn möglich im neuen Jahr einen Wohngeldantrag stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann in der Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen eine Proberechnung vornehmen lassen.
Weite Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
Tipps zum neuen Wohngeld