Es kommt im Leben bisweilen zu einer Situation, in der sich die Probleme zwischen Menschen in einer Weise verhärten, dass eine Lösung zum Guten schier unlösbar erscheint. Wenn alle Beteiligten zwar den Willen haben, sich zu vertragen, aber niemand so richtig weiß, wie dies zu erreichen ist, dann ist eine Schlichtung vor einer Schiedsstelle möglicherweise genau das Mittel, welches in dieser Lage zur Streitbeilegung beiträgt. Der Gang zum Anwalt und vor Gericht könnte sich damit erübrigen.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Schiedsstellen durch die Gemeinden eingerichtet. Manchmal richten auch mehrere Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle ein. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen – Schiedsfrauen und Schiedsmännern – wahrgenommen.
Die Verhandlung vor der Schiedsperson ist mündlich und nicht öffentlich. Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Zur Aufklärung der Interessenlage kann sie mit den Parteien auch Einzelgespräche führen. Auf der Grundlage der Schlichtungsverhandlung kann die Schiedsperson ihnen einen eigenen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten.
Kommt es zu einer Einigung, wird darüber ein Protokoll angefertigt, andernfalls lediglich ein Vermerk.
Schlichtungen vor einer Schiedsperson kommen in streitigen bürgerlichen Rechtsangelegenheiten in Frage, soweit die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen
Bei gewissen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht oder wegen Verletzungen der persönlichen Ehre ist das Verfahren vor einer Schiedsperson sogar obligatorisch, bevor eine Klage bei einem Gericht angebracht werden kann.